Wir besprechen mit Ihnen die aktuelle Situation und sortieren alle Forderungen, um den für Sie richtigen Weg aus Ihren Schulden zu finden.
Dazu müssen wir uns erstmal einen Überblick über Ihre Schuldensituation verschaffen. Hierfür ordnen und erfassen unsere erfahrenen Schuldnerberater in Lüneburg alle Ihre Gläubiger und schreiben diese an, um die aktuelle Forderungshöhe zu ermitteln und zu prüfen, ob überhaupt noch alle Forderungen bestehen oder bereits einige verjährt sind.
Das Wichtigste hierbei ist für uns, dass Sie wieder entspannt in die Zukunft blicken können und Ruhe und Sicherheit in Ihr Leben einkehrt. Der Weg zu Ihrem Briefkasten soll Ihnen endlich wieder leicht fallen, da Sie dann keine Mahnungen und sonstige unangenehme Post mehr erwarten müssen.
Sind die Fakten ermittelt besprechen wir mit Ihnen Ihre Vergleichsmöglichkeiten, das heißt, ob wir in Ihrem Namen Ihren Gläubigern eine monatliche Rate anbieten können oder eventuell eine Einmalzahlung. Hierbei können auch Vereinbarungen getroffen werden, dass Sie nicht 100% der Schulden bezahlen müssen, sondern Ihnen ein Teil erlassen wird.
Sollte Ihr Einkommen, Arbeitslosengeld oder Rente jedoch unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, Sie also über kein pfändbares Einkommen verfügen, können wir in Ihrem Namen auch den sogenannten flexiblen Nullplan anbieten. Dieser besagt, dass Sie momentan keine Rate anbieten können und nur für den Fall, dass sich Ihre Einkommenssituation innerhalb der nächsten 6 Jahre verbessert, den pfändbaren Betrag an Ihre Gläubiger abführen würden.
Voraussetzung dafür, dass einer dieser Vergleiche (Rate, Einmalzahlung oder Nullplan) zustande kommt, ist die Zustimmung aller Gläubiger.
Privatinsolvenz ist für viele ein Schreckgespenst, doch die genaue Kenntnis der Voraussetzungen und Folgen kann einem die Angst meist nehmen.
Da der Antrag hierfür sehr umfangreich ist, helfen wir als anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Lüneburg hierbei selbstverständlich kostenlos.
Dieser Antrag wird bei dem zuständigen Insolvenzgericht eingereicht und nach Eröffnung des Verfahrens und Durchlaufen der Wohlverhaltensperiode, werden Sie nach 3, 5 oder 6 Jahren restschuldbefreit.
Die verschiedenen Möglichkeiten hierfür erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Für viele Schuldner ist natürlich besonders wichtig, wie viel Geld man während einer Privatinsolvenz vom Lohn behalten darf. Die Frage, was man abgeben muss, lässt sich schon relativ einfach in der akuellen Pfändungstabelle ablesen, die wir im folgenden hier eingestellt haben und zum Download anbieten.
Aus der aktuellen Pfändungstabelle (gültig bis zum 30.6. 2023) kann man ablesen, wie viel Geld man vom Nettoeinkommen behalten darf bei Entschuldung durch Privatinsolvenz oder bei Pfändung bzw. Zwangsvollstreckung. Entscheidend ist die Anzahl der Personen für die Unterhaltspflicht besteht (z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird) sowie das Nettoeinkommen.
In der Tabelle kann man dann das Feld mit der passenden Einkommenshöhe auf der einen Seite und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen auf der anderen Seite raussuchen und sieht dann den Betrag, der pfändbar ist.
Pfändungstabelle für Arbeitseinkommen Gültig ab 01.07.2023
www.lohn-info.de/lohnpfaendung.html Seite 1 von 6 Pfändungstabelle für Arbeitseinkommen Gültig ab 01.07.2023
www.lohn-info.de/lohnpfaendung.html Seite 2 von 6 Pfändungstabelle für Arbeitseinkommen Gültig ab 01.07.2023
www.lohn-info.de/lohnpfaendung.html Seite 3 von 6 Pfändungstabelle für Arbeitseinkommen Gültig ab 01.07.2023
www.lohn-info.de/lohnpfaendung.html Seite 4 von 6 Pfändungstabelle für Arbeitseinkommen Gültig ab 01.07.2023
www.lohn-info.de/lohnpfaendung.html Seite 5 von 6 Pfändungstabelle für Arbeitseinkommen Gültig ab 01.07.2023
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Quelle: Pfändungstabelle nach § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO)
Schuldnerberatung mit System
Wir bringen Ordnung und Klarheit in Ihre Unterlagen und analysieren ihre aktuelle Schuldensituation. Daraus entwickeln wir mögliche Lösungswege und erläutern Ihnen die Abläufe für einen möglichen Vergleich oder Ratenzahlungen oder wenn wirtschaftlich sinnvoll eine Privatinsolvenz. So können wir mit Ihnen eine schuldenfreie Zukunft ins Auge fassen und Sie auf diesem Weg begleiten.
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