Oftmals gelangen Menschen ohne eigenes Verschulden in finanzielle Probleme.
Schnell türmen sich die Schulden auf und Sie verlieren den Überblick über die Höhe der Verbindlichkeiten und die Anzahl Ihrer Gläubiger.
Dann scheint es oft unmöglich, alleine aus der schwierigen Lage herauszukommen. Droht eine Privatinsolvenz oder hilft ein Ratenplan, um aus der Schuldenfalle wieder heraus zu kommen?
Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle für Lüneburg und Umgebung können wir Ihnen bei allen wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Ihren Schulden kostenlos helfen.
Melden Sie sich bei zu hoher Schuldenlast, drohender Privatinsolvenz, einer möglichen Kreditkündigung, Kontopfändung, Zwangsvollstreckung, Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, allgemeiner Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung
Unsere kostenlosen Angebote:
Privatinsolvenz kommt in der Regel zum Tragen, wenn der Schuldenstand die Vermögenswerte und die Einnahmen sehr deutlich übersteigt und die Schulden nicht mehr zu bewältigen sind.
Nach der genauen Analyse der Finanzsituation besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, was für Sie am sinnvollsten ist. Die Entscheidung liegt aber bei Ihnen!
Mit einer Privatinsolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz kann ein nicht mehr abzahlbarer Schuldenberg in drei bis sechs Jahren getilgt werden.
Ziel des Verfahrens ist es, den Schuldnern zu helfen sich von den Schulden zu befreien und einen Neuanfang möglich zu machen. Auf der anderen Seite soll ein möglichst geringer Forderungsausfall für die Gläubiger stehen.
Um einen Insolvenzantrag stellen zu können, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwischen dem Schuldner und den Gläubigern abgelaufen sein. Mit einem konkreten Zahlungsplan geht der Schuldner oder ein Vertreter auf die Gläubiger zu, um einen Teil der Forderungen zu begleichen.
Auch ohne zur Verfügung stehendes Einkommen oder Vermögen zur Schuldentilgung kann ein sogenannter Nullplan vorgelegt werden. Scheitert eine Einigung kann der Weg zur Privatinsolvenz und einer Restschuldbefreiung bei einem Insolvenzgericht beschritten werden.
Die Privatinsolvenz kann beantragt werden, wenn von einer anerkannten Stelle festgestellt wird, dass eine Entschuldung kaum mehr möglich ist. Dann wird eine Bescheinigung ausgestellt und ein Antrag ausgefüllt, der an das Gericht gesendet wird. Dort kommt es dann zu dem Insolvenzverfahren, verbunden mit einem Antrag auf Erteilung der sogenannten Restschuldbefreiung.
In den Verfahren werden dann die Bedingungen für die Insolvenz festgelegt. D.h. Dauer des Entschuldungsverfahren, Freibeträge und sonstige Bestimmungen an die sich der Schuldner halten muss.
In der sogennanten Wohlverhaltensphase während der Insolvenzverfahrens steht dem Schuldner sein nicht pfändbares Nettoeinkommen zu. Dieses bemisst sich nach der aktuellen Pfändungstabelle der ZPO und richtet sich nach der Höhe der Einkünfte sowie den abziehbaren Unterhaltspflichten.
Einkünfte, die diese Freigrenze überschreiten, werden nach Abzug von Verfahrenskosten durch einen Treuhänder an die Gläubiger abgeführt.
Inkassounternehmen, Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte, die Ihre Gläubiger vertreten, erhöhen den Druck und die Schuldensituation wird noch unübersichtlicher.
Selbst wenn Sie bereits kleine Raten abstottern, werden die Schulden nicht weniger, da die Raten oftmals nicht einmal reichen um Zinsen und Gebühren zu decken.
Der Gang zum Briefkasten wird unangenehm, da regelmäßig Mahnungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder der Besuch des Gerichtsvollziehers angekündigt werden.
Oftmals wird nun auch noch der Kredit oder der Dispo gekündigt oder Ihr Konto gepfändet. Durch die Zahlungsunfähigkeit können Sie eventuell Ihre Miete nicht mehr zahlen.
Hiermit sind Sie nicht allein, wir als ihre kostenlose Schuldnerberatung in Lüneburg helfen Ihnen aus dieser Situation herauszukommen.
Möchte man nicht in die Insolvenz gehen, bleibt nur ein Ratenplan, um einen außergerichtlichen Schuldenvergleich mit den Gläubigern zu erzielen, um die Schulden abzubauen. Optimal ist es so schuldenfrei zu werden, ohne dass es zu einer Zwangsvollstreckung oder einem Insolvenzverfahren kommt.
Abhändig von der finanziellen Situation kann der Schuldner seinen Gläubigern eine Einmalzahlung oder Raten anbieten. In der Regel kommt es zu Vereinbarungen, bei denen ein Teil der Schulden erlassen wird, um den Komplettausfall zu entgehen.
Dabei ist es ratsam sich von einer professionellen Schuldnerberatung vertreten zu lassen, die mit den Gläubigern Raten aushandelt.
Fachbeitrag von der Expertin zum Insolvenzrecht und zur Privatinsolvenz
Aktuell sind 6,7 Mio Menschen in Deutschland überschuldet und nicht in der Lage Ihre Zahlungsverpflichtung in absehbarer Zeit zu begleichen. Jeder Mensch kann in die Situation geraten, dass er nicht mehr weiß, wie er seine Schulden begleichen soll. Auslöser hierfür können unter anderem Trennung, Verlust des Arbeitsplatzes, Unfall oder Krankheit sein.
Was ist meist der Auslöser von Insolvenz?
Viele Menschen geraten verschuldet oder unverschuldet in einem Sumpf von Schulden und verlieren nicht selten den Überblick über alle zu noch fälligen Zahlungen. Bestellungen im Internet, Handyrechnungen, Kredite bei Banken und Finanzdienstleistern, Versicherungen, Miete, Strom, GEZ oder Wasser, die Vielzahl von Verpflichtungen macht es immer schwieriger den Durchblick zu behalten und endet nicht selten im Chaos. Unsere erfahrenen Schuldnerberater helfen Ihnen schnell und kostenlos.
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